Plötzlich Pflegefall – Was kann man tun?

Eine plötzliche Erkrankung ereilt viele Familien unverhofft. Als Angehöriger müssen Sie manchmal ohne jede Vorbereitung die Verantwortung für die Pflege der eigenen Eltern, des Partners oder der Geschwister übernehmen. Nicht selten ist man in solch einer Situation sehr emotional belastet und kann nur schwer die notwendigen Schritte einleiten. Wir möchten Sie unterstützen und haben dafür die wichtigsten Schritte für Sie zusammengestellt.

Plötzlich Pflegefall – Was kann man tun?
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Erste Schritte bei einem plötzlichen Pflegefall

Ihre ersten Anlaufstellen sind der zuständige Hausarzt und die Kranken- bzw. Pflegekasse. Diese Parteien sollten sie umgehend über den Pflegefall und die entsprechenden Umstände informieren und sich Rat einholen.

Sollten Sie darüber hinaus Fragen oder Unsicherheiten haben, können Sie sich an eine Seniorenberatung oder eine Sozialstation wenden. Diese helfen ihnen in allen Lebenslagen weiter.

Wichtig ist auch die Unterstützung ihres Umfeldes. Scheuen Sie sich nicht, Familie, Freunde, Nachbarn und Bekannte um Hilfe zu bitten. Manche haben vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht und helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie diese Hilfe an, auch wenn es sich vielleicht nur um vermeintliche Kleinigkeiten handelt!

Sprechen Sie zudem mit ihrem Arbeitgeber. Bei Eintritt einer akuten Pflegesituation eines nahen Angehörigen haben Beschäftigte das Recht, sich bis zu zehn Arbeitstage freistellen zu lassen und gegebenenfalls für den Zeitraum Pflegeunterstützungsgeld zu beantragen. 

Rechtliche Sicherheit bei einem plötzlichen Pflegefall

Bei solch belastenden Situationen ist es sehr wichtig, dass Sie sich schon frühzeitig rechtliche Klarheit verschaffen, um im Notfall handeln zu können. Patienten haben das Recht, für den Fall der Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit infolge einer Krankheit oder hohen Alters frühzeitig vorzusorgen. Dies ist nicht nur ein Recht, sondern eine dringende Empfehlung. Verschiedene Möglichkeiten bieten sich hierfür an: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Die Vorsorgevollmacht:

 - Mit ihr wird bestimmt, wer im Pflegefall für die betroffene Person Entscheidungen treffen darf.
 - Sie regelt, wer Verträge unterschreiben kann.
 - Sie legt fest, wer Bankgeschäfte tätigen kann. 

Die Betreuungsverfügung:

Falls ein Pflegebedürftiger wegen einer Krankheit oder wegen einer Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr oder nur noch teilweise selbst regeln kann, liegt es im Ermessen des zuständigen Amtsgerichts, einen Betreuer zu ernennen. Das kann ein Mitglied der Familie sein oder aber auch ein Mitglied eines Betreuungsvereins sowie ein selbstständiger Berufsbetreuer. Dieses staatliche Verfahren ersparen Sie sich, indem Sie mit einer Vorsorgevollmacht jemanden bestimmen, dem Sie vertrauen und der als Ihr Vertreter wichtige und alltägliche Entscheidungen trifft.

Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung


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Patientenverfügung:

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patienten vorsorglich und frühzeitig festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen im gegebenen Fall durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr selbst entscheiden können. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.

Quellenangaben:
VDK
Verbraucherzentrale