Was Sie über die Pflegeberatung wissen müssen

Wird ein Mitglied der Familie aufgrund des fortschreitenden Alters oder einer Erkrankung pflegebedürftig, ergeben sich zahlreiche Fragen rund um das Thema Pflege.

Sich als Laie in der Welt der Pflege zurechtzufinden ist nicht leicht. Daher hat jeder Versicherte Anspruch auf eine umfangreiche Pflegeberatung. Dabei ist es nicht relevant, ob der Antrag auf einen Pflegegrad bereits eingereicht wurde oder nicht.

Fragen und Antworten

Was beinhaltet eine Pflegeberatung?

Die Beratung in der Pflege umfasst alle Belange der pflegebedürftigen Person und deren Angehöriger.

In der Regel informieren sich Hilfesuchende über die ersten Schritte, sobald ein Pflegefall im familiären Umkreis eingetreten ist.

Zu den am häufigsten gestellten Fragen zählen:

  • Kosten
  • Finanzierung
  • Leistungen der Pflegeversicherung
  • Antragstellung
  • Verschiedene Pflegeformen (häusliche, ambulante oder stationäre Pflege)

Die Mitarbeiter der Pflegeberatung geben jedoch auch hilfreiche Tipps zur allgemeinen Organisation einer Pflege und leiten pflegende Angehörige bei Interesse an Selbsthilfegruppen und sonstigen Einrichtungen weiter.

Wie oft kann die Pflegeberatung in Anspruch genommen werden?

Generell wird die Beratung so lange gewährt, wie es die jeweilige Situation erfordert. Manche Menschen haben nur einige spezifische Fragen und sind mit einem einmaligen Besuch in der Beratungsstelle informiert. Andere hingegen bedürfen einer längerfristigen Pflegeberatung. Hierzu kommen die Berater in der Regel zu den Personen nach Hause und unterstützen vor Ort.

Doch auch nach einigen Jahren Pflege ergeben sich manchmal Fragen, oder Angehörige brauchen Beratung und Unterstützung, weil sie seelisch und körperlich an ihre Grenzen geraten. Auch in diesen Fällen steht Betroffenen eine Beratung in der Pflege zu.

Wie kommt der Versicherte zur Pflegeberatung?

Beratung in der Pflege ist ein wichtiges Thema. Viele Betroffene wissen gar nicht, dass sie Anspruch auf eine Pflegeberatung haben. Dabei ist eine professionelle Hilfestellung gerade in der schweren Zeit während der Pflege wichtig.

Hilfesuchende erhalten direkt bei der zuständigen Pflegekasse weiterführende Informationen zur Pflegeberatung.

In jedem Bundesland stehen zudem qualifizierte Mitarbeiter in Beratungsstellen und Serviceeinrichtungen zur Verfügung. Auch gibt es spezielle Pflegestützpunkte, die mit kompetenten Beratern zur Seite stehen.

Wer übernimmt die Kosten für die Pflegeberatung?

Grundsätzlich stehen jedem Versicherten kostenlose Beratungsleistungen in der Pflege zu.

Stellt die pflegebedürftige Person einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung, bietet diese automatisch eine Pflegeberatung an. Der Termin hierfür muss innerhalb von zwei Wochen ab Antragstellung wahrgenommen werden.

Wurde noch kein Antrag eingereicht, ist auch eine kostenlose Pflegeberatung möglich. 

In diesem Fall muss die Initiative dafür jedoch von der hilfesuchenden Person ausgehen.

In den meisten Fällen wird die Beratung von speziell ausgebildeten Fachkräften der Pflegekassen durchgeführt. Einige Pflegekassen stellen jedoch auch Beratungsgutscheine aus, mit welchen die Pflegeberatung in unabhängigen Beratungsstellen in Anspruch genommen werden kann.

Achtung: Wird die Beratung zur Pflege von privaten Pflegeberatern durchgeführt, die nicht im Auftrag der Pflegekassen arbeiten, müssen die Kosten vom Leistungsempfänger selbst getragen werden.

Die drei unterschiedlichen Formen der Pflegeberatung

Pflegeberatung ist nicht gleich Pflegeberatung. Je nach Ausgangssituation unterscheidet man zwischen drei verschiedenen Formen.

  • Pflegeberatung nach § 7a
  • Pflegeberatung zu Hause § 37
  • Pflegekurse & Beratung § 45

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI

Das Sozialgesetzbuch sieht eine kostenlose Beratung zur Pflege für alle Fragen rund um die Pflege zu Hause vor. Diese wird von der Pflegekasse bei der erstmaligen Antragstellung vorgeschlagen und kann vom Antragsteller in Anspruch genommen werden.

Die Pflegeberatung ist nicht verpflichtend, wird jedoch von der Pflegekasse empfohlen, um Betroffenen helfend durch den Pflegedschungel zu helfen.

Pflegeberatung zu Hause § 37 Abs. 3 SGB XI

pixabay - Gerd Altmann

Pflegeberatung zu Hause § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegende Personen, die Angehörige im häuslichen Umfeld betreuen und Pflegegeld erhalten, sind laut dem Sozialgesetzbuch dazu verpflichtet in regelmäßigen Abständen eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen.

Je nach Pflegegrad sind die Beratungseinsätze halb- oder vierteljährlich wahrzunehmen.

Pflegegrade

Pflegeberatung

Pflegegrad 1

Halbjährlich freiwillig

Pflegegrad 2

Halbjährlich verpflichtend

Pflegegrad 3

Halbjährlich verpflichtend

Pflegegrad 4

Vierteljährlich verpflichtend

Pflegegrad 5

Vierteljährlich verpflichtend

Die Pflegeberatung für Pflegegeldempfänger erfolgt im heimischen Umfeld der pflegebedürftigen Person und soll zur Wahrung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung beitragen.

Auch soll mit den Beratungseinsätzen sichergestellt werden, dass die Geldleistungen der Pflegekasse für pflegerische Maßnahmen verwendet werden.

Pflegekurse & Beratung § 45 SGB XI

Pflege kann man lernen, spezielle Kurse für pflegende Angehörige schulen diese im Umgang mit dem Patienten und vermitteln das notwendige praktische Wissen. Diese Kurse müssen von den Pflegekassen angeboten werden, sind jedoch für die pflegende Kraft nicht zwingend.

Mit den Pflegekursen sind ehrenamtliche und freiwillige Pflegende besser für die körperliche und seelische Belastung gewappnet, welche die Pflege mit sich bringt.

In den Pflegekursen werden Interessierten die praktischen Fähigkeiten und das pflegerische Wissen zur Pflege vermittelt. Mit diesem Wissen ist die Pflegeperson in der Lage mithilfe der richtigen Handgriffe mit geringster Kraftaufwendung auch schwere Patienten umzubetten. Auch die richtige Ernährung und Themen wie Körperpflege werden behandelt.

Warum nimmt die Pflegeberatung einen so hohen Stellenwert ein?

Meist sind Pflegebedürftige und deren Angehörige nicht ausreichend über die ihnen zustehenden Leistungen und mögliche Vergünstigungen informiert. Die Pflegeberatung stellt ein wichtiges Bindeglied zwischen Bedarf und Versorgung dar.

Doch nicht nur die Information über allfällige Leistungen, sondern auch professionelle Hilfestellung bei Überforderung stehen im Vordergrund.

So informiert die Beratung in der Pflege über Entlastungsmöglichkeiten, wie Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege.

Die Pflegeberatung ist daher die erste Anlaufstelle, um im Bereich der Pflege Beratung und Hilfe zu erhalten.

Quellenangaben:

Bundesministerium für Gesundheit
Familienrecht.net