Neue Pflegegrade 2017 - Alle Infos und Neuerungen

Dank des medizinischen Fortschritts werden Menschen immer älter. Doch je älter Menschen werden, desto wahrscheinlicher ist es auch, dass sie im Alter Hilfe und Unterstützung brauchen. In fast 50 Prozent der Fälle übernehmen Angehörige diese Aufgabe und pflegen die ältere Generation. Die Umstellung auf neue Pflegegrade 2017 fördert genau diese Personengruppe.

Mit zunehmendem Alter wird es absehbar, dass Hilfe benötigt wird, es kann jedoch auch von einem Tag auf den anderen passieren. Unfälle, Krankheiten oder andere Gegebenheiten, auf die wir keinen Einfluss haben und die uns unerwartet treffen, führen dazu, dass Menschen auch in jüngeren Jahren plötzlich pflegebedürftig werden.

Da die Betreuung in manchen Fällen nicht durch Verwandte oder Bekannte übernommen werden kann, sind Pflegedienste oder Pflegeheime oft die einzige Alternative. Diese Art der Betreuung und auch die häusliche Pflege sind recht kostspielig und nicht jeder Versicherte kann die Aufwendungen für eine professionelle Pflege finanzieren. Um allen Betroffenen die bestmögliche Unterstützung zu bieten wurden die ehemaligen Pflegestufen auf neue Pflegegrade 2017 umgestellt.

 

Neue Pflegegrade

Jede Person hat das Recht auf ein selbstbestimmtes und menschenwürdiges Leben, darum wurde das Pflegestärkungsgesetz an die neuen Anforderungen angepasst und unterstützt pflegebedürftige Personen und deren Angehörige durch Pflegeleistungen auf finanzieller und sachlicher Ebene.

Neue Pflegegrade 2017 - Pflegestufen werden zu Pflegegraden

Da es immer wieder zu hörbarer Kritik an den vormals geltenden Pflegestufen gab, hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen eine Pflegereform durchzuführen, welche schrittweise von 2015 bis 2017 umgesetzt wurden – Neue Pflegegrade 2017.

So wurde durch die neue Begutachtungsmethode auch kognitiv eingeschränkten Personen eine Unterstützung ermöglicht. Früher erfolgte die Einstufung in die Pflegestufen nach dem zeitlichen Aufwand der pflegenden Person. Nach der Pflegereform wird ein Pflegegrad nach der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen gemessen. Demnach werden psychisch oder geistig Kranke nicht mehr ausgeschlossen.

Alte Pflegestufen

Neue Pflegegrade 2017

Neu seit 2017

Pflegegrad 1

Pflegestufe 0

Pflegestufe 1

Pflegegrad 2

Pflegestufe 1 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz)

Pflegestufe 2

Pflegegrad 3

Pflegestufe 2 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz)

Pflegestufe 3

Pflegegrad 4

Pflegestufe 3

Pflegestufe 3 mit Härtefall

Pflegegrad 5

Auch der Leitsatz „ambulant vor stationär“ wurde gestärkt, indem die Leistungen in der ambulanten Pflege erhöht wurden. Dabei stehen der Mensch und die Möglichkeit zur häuslichen Pflege im Vordergrund. Pflegebedürftige Personen sollen so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden und dem familiären Umfeld verweilen können.

Neue Pflegegrade 2017 - Wie werden die neuen Pflegegrade ermittelt?

Die Schwere der Einschränkung der Selbstständigkeit oder auch die Pflegebedürftigkeit der Personen wird von einem unabhängigen Sachverständigen des MDK (Medizinischer Dienst) geprüft und beurteilt. Hierbei wird in 6 verschiedenen Bereichen der jeweilige Schweregrad der Beeinträchtigung bestimmt. Der erste Grad steht für die leichteste Form der Einschränkung und der fünfte Grad für die schwerste Einschränkung der Selbstständigkeit.

  • Neue Pflegegrade 2017 - Pflegegrad 1
    mindestens 12,5 bis 27 Punkte
    Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Neue Pflegegrade 2017 - Pflegegrad 2
    27 bis 47,5 Punkte
    Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Neue Pflegegrade 2017 - Pflegegrad 3
    47,5 bis 70 Punkte
    Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Neue Pflegegrade 2017 - Pflegegrad 4
    70 bis 90 Punkte
    Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Neue Pflegegrade 2017 - Pflegegrad 5
    mindestens 90 Punkte
    Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Neue Pflegegrade 2017 - Die einzelnen Bereiche zur Beurteilung

Für die Ermittlung des jeweiligen Pflegegrades werden allgemeine Fähigkeiten zur Bewältigung des Alltages sowie Verhaltensweisen und die Fähigkeit zur psychischen und physischen Belastung bewertet:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Diese 6 Module gliedern sich in insgesamt 64 Entscheidungskriterien, welche für die Einstufung in den jeweiligen Pflegegrad relevant sind. Anhand der erreichten Punktzahl erfolgt die Einteilung in den Pflegegrad.

Neue Pflegegrade 2017 - Die Punkteverteilung in den einzelnen Bereichen

Die sechs Bereiche sind jeweils in Untergruppen unterteilt und werden anhand eines Punktesystems unter insgesamt 64 Entscheidungskriterien bewertet.

Die Punkteverteilung gliedert sich wie folgt:

0 Punkte – selbstständig

1 Punkt – überwiegend selbstständig

2 Punkte – überwiegend unselbstständig

3 Punkte – unselbstständig

Neue Pflegegrade 2017 - Gewichtung der einzelnen Module

Bei der Auswertung zählen die einzelnen Bereiche unterschiedlich schwer, so nimmt die Fähigkeit zur Selbstversorgung den höchsten Stellenwert ein, die Mobilität hingegen wird am geringsten bewertet.

Neue Pflegegrade 2017 - Änderungen der Pflegeleistungen im Überblick

Die nachfolgende Aufstellung gibt einen kurzen Überblick über die jeweilige Neueinstufung von den alten Pflegestufen in die neuen Pflegegrade und deren Leistungserhöhungen.

 

Pflegestufe

Leistungen vor Reform

Pflegegrad

Leistungen nach Reform

Pflegegeld

0

123 Euro

2

316 Euro

1

244 Euro

2

316 Euro

 

 1 mit EdA

316 Euro

3

545 Euro

 

2

458 Euro

3

545 Euro

 

2 mit EdA

545 Euro

4

728 Euro

 

3

728 Euro

4

728 Euro

 

3 mit EdA

728 Euro

5

901 Euro

Pflegesachleistung

0

231 Euro

2

689 Euro

 

1

468 Euro

2

689 Euro

 

1 mit EdA

689 Euro

3

1.298 Euro

 

2

1.144 Euro

3

1.298 Euro

 

2 mit EdA

1.298 Euro

4

1.612 Euro

 

3

1.612 Euro

4

1.612 Euro

 

3 mit EdA

1.612 Euro

5

1.995 Euro