Freistellung für die Pflege Angehöriger

Sie stehen mitten im Leben, sind berufstätig, haben Ehepartner und Familie – und die Zeit ist oftmals knapp, all dies unter einen Hut zu bringen. Zusätzlich zu dieser angespannten Situation treten häufig von einem auf den anderen Tag Pflegefälle auf. Sie haben dann alle Hände voll zu tun, um die ersten Schritte einzuleiten. Um dieser Situation Herr zu werden, hat der Gesetzgeber Möglichkeiten für berufliche Auszeiten in Form von kurzzeitiger Arbeitsverhinderung, Pflegezeit und Familienpflegezeit geschaffen.

Freistellung für die Pflege Angehöriger

Wofür ist die Freistellung für Angehörige gedacht?

Um die ersten Schritte zu planen und organisieren, sieht der Gesetzgeber Freistellungszeiten für pflegende Angehörige vor. Am 1. Januar 2015 trat daher das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in Kraft. Sie können auf diese Freistellung zurückgreifen und so folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Prüfung, ob die Pflege zu Haus möglich ist
  • Beantragung des Pflegegrades
  • Organisation eines Pflegedienstes zusätzlich zur häuslichen Pflege
  • Organisation eines Platzes im Pflegeheim und der entsprechenden Finanzierung
  • Organisation einer osteuropäischen Pflegekraft
  • Organisation des Umbaus der häuslichen Umgebung
  • Beschaffung von Hilfsmitteln
  • Erstellung von Anträgen für Zuschüsse und finanzielle Leistungen

Wann ist eine Freistellung für die Pflege möglich?

Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf bietet vier verschiedene Freistellungsmöglichkeiten an, die Beschäftigte in Anspruch nehmen können:

  • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung wegen Pflege: Begrenzung auf 10 Arbeitstage. Es handelt sich um eine komplette Auszeit von der Arbeit und nicht um eine Teilzeitreduzierung.
  • Pflegezeit: Hier können sich Arbeitnehmer für die häusliche Pflege von nahen Angehörigen bis zu insgesamt 6 Monaten freistellen lassen. Die Freistellung kann vollständig oder als Teilzeit erfolgen.
  • Familienpflegezeit: Über einen Zeitraum von maximal 24 Monaten haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre reguläre Arbeitszeit auf eine wöchentliche Mindestarbeitszeit von 15 Stunden zu reduzieren.
  • Begleitung der letzten Lebensphase: teilweise oder vollständige Befreiung von der Arbeit für einen Zeitraum von maximal 3 Monaten

Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld

Das Pflegeunterstützungsgeld wird für die kurzzeitige Arbeitsverhinderung von maximal 10 Arbeitstagen je Pflegebedürftigen bezahlt. Um ein Pflegeunterstützungsgeld zu erhalten, muss zwingend eine Pflegebedürftigkeit vorliegen. Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld haben Arbeitnehmer, Auszubildende, Minijobber, Rentner mit Beschäftigung und Heimarbeiter. Das Pflegeunterstützungsgeld muss bei der Pflegekasse beantragt werden.