40 Euro Pflegehilfsmittel – die monatliche Pauschale
Pflegebedürftige haben laut dem Pflegestärkungsgesetz Anspruch auf einen Zuschuss in der Höhe von Euro 40 zur Beschaffung von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln.
Die 40 Euro Pflegehilfsmittel sind in der Regel nur zum einmaligen Gebrauch vorgesehen und dienen der Pflege des Patienten.
Vor
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