40 Euro Pflegehilfsmittel – die monatliche Pauschale

Pflegebedürftige haben laut dem Pflegestärkungsgesetz Anspruch auf einen Zuschuss in der Höhe von Euro 40 zur Beschaffung von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln.

Die 40 Euro Pflegehilfsmittel sind in der Regel nur zum einmaligen Gebrauch vorgesehen und dienen der Pflege des Patienten.

Voraussetzung für die 40 Euro Pflegehilfsmittel ist ein anerkannter Pflegegrad und die häusliche Pflege.

Was sind 40 Euro Pflegehilfsmittel?

Die 40 Euro Pflegehilfsmittel dienen zur Sicherstellung der täglichen Grundpflege des Patienten und sollen der pflegenden Person die häusliche Pflege erleichtern.

40 Euro Pflegehilfsmittel - bequem nach Hause geliefert bekommen40 Euro Pflegehilfsmittel - bequem nach Hause geliefert bekommen

Sämtliche zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind im Pflegehilfsmittelverzeichnis in der Gruppe 54 aufgelistet. Das Hilfsmittelverzeichnis können Sie online bei den Kranken- und Pflegekassen oder im zuständigen Sanitätshaus einsehen.

Zu den von der Pflegekasse unterstützten 40 Euro Pflegehilfsmittel zählen unter anderem

  • Saugende Bettschutzeinlagen
    Saugende Bettschutzeinlagen werden besonders bei bettlägerigen oder inkontinenten Pflegebedürftigen als Matratzenschutz unter den Körper gelegt. Diese stark saugenden Einlagen können große Flüssigkeitsmengen aufnehmen und ermöglichen dem Patienten dennoch eine trockene Liegefläche. Durch die kompakte Größe lassen sich die Auflagen schnell und einfach wechseln. Die Bettschutzeinlagen sind als Pflegehilfsmittel zum einmaligen Gebrauch in verschiedenen Größen erhältlich.

  • Fingerlinge
    Diese Schutzüberzüge für einzelne Finger werden vorrangig zum Entfernen von Restkot aus dem Rektum verwendet, sind aber auch für andere Tätigkeiten geeignet. Sie werden zum Schutz vor dem Kontakt mit Körperflüssigkeiten des Pflegebedürftigen über die einzelnen Finger gezogen.

  • Einmalhandschuhe
    Zum Schutz der Pflegeperson beim Umgang mit Körpersekreten und zur Vorbeugung bei ansteckenden Krankheiten oder Infektionen. Einmalhandschuhe bieten im Gegensatz zu den Fingerlingen einen Schutz der gesamten Hand und werden somit von Experten bevorzugt empfohlen.

  • Mundschutz
    Ein Mundschutz ist eine Abdeckung von Mund und Nase und dient sowohl für die Pflegeperson als auch für den Patienten als Schutz und zur Vorbeugung von Krankheiten. Die Anwendung eines Mundschutzes ist schon bei einer einfachen Erkältung ratsam um den meist ohnehin bereits geschwächten Pflegebedürftigen vor weiteren Erkrankungen zu schützen.

  • Schutzschürzen
    Meist aus wasserfestem und abwaschbarem Folienmaterial, entweder zum einmaligen Gebrauch oder zur mehrmaligen Verwendung. Dient der pflegenden Person als Hygieneschutz.

  • Händedesinfektionsmittel
    Die Desinfektion mit Keim vermindernder Wirkung wurde speziell für den täglichen Gebrauch und zum Auftragen auf die Haut entwickelt. Sie dient zum Schutz der Pflegeperson und zur Vorbeugung bei ansteckenden Krankheiten. Die Hände sollten vorbeugend nach jedem Toilettengang sowie vor und nach den Mahlzeiten desinfiziert werden.

  • Flächendesinfektionsmittel
    Hierbei handelt es sich um eine Desinfektion mit Keim vermindernder Wirkung zur großflächigen Reinigung. Zur allgemeinen Hygiene und zur Minimierung von Risikofaktoren bei Krankheiten sollte die Flächendesinfektion vorbeugend auf oft gebrauchten Alltagsgegenständen, wie Fernbedienung, Telefon, Tischen, WC und Türschnallen verwendet werden.

  • Einmallätzchen
    Zum Schutz der Kleidung des Versicherten bei der Nahrungsaufnahme. In verschiedenen Ausführungen erhältlich, mit Kopföffnung oder Bändern zur Fixierung möglich, auch mit zusätzlicher Auffangtasche erhältlich.

Anspruch auf 40€ Pflegehilfsmittel
pixabay - whitesession

Wer hat Anspruch auf die 40 Euro Pflegehilfsmittel?

Befindet sich der Versicherte in einem Pflegeheim oder einer stationären Einrichtung werden die 40 Euro Pflegehilfsmittel von der Einrichtung selbst zur Verfügung gestellt und fallen unter deren laufende Betriebsmittel.

Wird der Patient durch einen gewerblichen Pflegedienst betreut, müssen die 40 Euro Pflegehilfsmittel vom Pflegeanbieter bereitgestellt werden.

Bei einer kombinierten Pflege aus privater Betreuung und einem professionellen Pflegedienst, besteht ebenso Anspruch auf die Erstattung der 40 Euro Pflegehilfsmittel durch die Pflegekasse.

Für die zum 40 Euro Pflegehilfsmittel wird keine ärztliche Verordnung benötigt, es genügt der Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Pflegekasse.

Nach erfolgreicher Beantragung bei der Kasse, können Sie die gewünschten Produkte ganz einfach bei uns bestellen und wir liefern Ihnen Ihr monatliches 40 Euro Pflegehilfsmittel Pflegepaket ganz bequem direkt nach Hause.

Wie kann ich die 40 Euro Pflegehilfsmittel beantragen?

Um die monatliche Pauschale für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel in Höhe von Euro 40 zu erhalten muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden.

In einigen Fällen muss der Antrag für die 40 Euro Pflegehilfsmittel an die Krankenkasse gestellt werden. Das ist insbesondere der Fall, wenn die Hilfsmittel einen Teil der Versorgung darstellen, welcher aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung notwendig ist.

Der Antrag für die Kostenübernahme ist in der Regel bei der Pflegekasse oder auch bei den Anbietern für Hilfsmittel erhältlich. Es ist auch möglich den Zuschuss telefonisch bei der Pflegekasse zu beantragen. Hier wird Ihnen im Normalfall ein Formular zum Ausfüllen zugesandt.

Wir empfehlen allerdings die Kostenübernahme für die 40 Euro Pflegehilfsmittel schriftlich zu beantragen.

Ist der Pflegebedürftige bereits in einen Pflegegrad eingestuft, ist in der Regel im Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) vermerkt, welche Pflegehilfsmittel für die Pflege notwendig sind.

Die Auszahlung der Pauschale für die 40 Euro Pflegehilfsmittel ist per Überweisung am Monatsanfang oder rückwirkend durch Einreichen der Rechnungen möglich. Eine nachträgliche Erstattung erfolgt nur nach Vorlage der Quittungen.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragstellung.

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Mit unserer Abo-Funktion können Sie sich ganz einfach Ihr persönliches Hilfsmittelpaket zusammenstellen und wir liefern Ihre ausgewählten Produkte Monat für Monat automatisch bis vor Ihre Haustüre. Wir garantieren eine pünktliche Lieferung in einer neutralen Verpackung.

Somit entfallen für Sie die aufwendigen monatlichen Besorgungen der 40 Euro Pflegehilfsmittel und Sie haben mehr Zeit, um Ihre Angehörigen zu pflegen.

Sollten sich Ihre Bedürfnisse ändern, können Sie das monatliche Abo jederzeit ganz einfach anpassen.

Benötigen Sie Hilfe bei der Antragstellung? Auch das übernehmen wir gerne für Sie, senden Sie uns einfach das ausgefüllte Antragsformular für Pflegehilfsmittel und wir kümmern uns um den Rest. Die Verrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.

40 Euro Pauschale für Pflegehilfsmittel

Haben Sie noch Fragen? Unsere Fachberatung steht Ihnen unter 0621 391 56 57 23 oder per Mail info@liveocare.de gerne zur Verfügung.

Quellenangaben:
AOK
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